Neben den beiden Schwerpunktthemen ist eine Reihe weiterer Neuerungen in der Nutzungsplanung vorgesehen. Weitere, eher geringfügige Änderungen sind technischer Natur und passen die kommunale Planung an kantonale Vorgaben oder den regionalen Richtplan an.

IVHB

 

Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB)

Die «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe» (IVHB) hat zum Ziel, die Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Dies soll das Planungs- und Baurecht für Bauherrschaften und Behörden vereinfachen. Im Kanton Zürich traten die Gesetzesänderungen am 1. März 2017 in Kraft und müssen von den Gemeinden bis ins Jahr 2028 vollzogen werden.

Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung übernimmt Wallisellen die neuen kantonalen Baubegriffe und Messweisen. An einigen Stellen haben diese Anpassungen direkte Auswirkungen auf die baulichen Möglichkeiten, so zum Beispiel:

  • Gebäude können künftig rund 30 cm höher gebaut werden, da die Fassadenhöhe neu auf die Konstruktion und nicht mehr auf die Aussenhaut eines Gebäudes gemessen wird.
  • Attikageschosse können grösser ausgestaltet werden, da sie nur noch um die halbe statt die volle Geschosshöhe von der Fassade zurückspringen müssen.
WIRTSCHAFT

 

Wirtschaftsstandort Wallisellen stärken

Gemäss dem regionalen Richtplan dürfen Dienstleistungs- und Handelsbetriebe im Gebiet Herti nicht mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche besetzen, um Raum für Gewerbe- und Produktionsbetriebe zu sichern. Die BZO übernimmt diese Bestimmung. Zudem werden Mindestraumhöhen als Bedingung für eine höhere Ausnützung in allen Industrie- und Gewerbezonen aufgehoben. So ist mehr Nutzfläche möglich.

WOHNEN

 

Preisgünstiges Wohnen fördern

Für die Zentrumszone Z6 westlich des Richtiwalds und auf vier Arealen der Zentrumszone Z4 im Gebiet Wallisellen Südost (mehr dazu hier) gilt neu: Mindestens 30 Prozent der realisierten Wohnfläche müssen für preisgünstigen Wohnungsbau (gemäss den kantonalen Anforderungen) zur Verfügung gestellt werden.

HOCHHÄUSER

 

Standorte für Hochhäuser festlegen

Der Zonenplan bezeichnet mögliche Standorte für Hochhäuser. Sie umfassen bereits heute den urbanen Teil der Stadt, neu kommen die Areale «Schwanen» und «Conforama» hinzu. Hochhäuser müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen, den ortsbaulichen Gewinn nachweisen und setzen einen Gestaltungsplan voraus.