Die Gemeindepolizei informiert: Kinder im Auto richtig sichern
Seit April 2010 müssen Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Diese Regelung gilt für alle Sitzplätze im Fahrzeug, die mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgurt ausgerüstet sind. Auf Sitzplätzen mit einem 2-Punkt-Gurt – diese sind häufig in älteren Fahrzeugen oder Kleinbussen anzutreffen – müssen nur Kinder bis 7 Jahre in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.
Welcher Sitz für welches Kind?
Die Kleinsten sollten so lange wie möglich in der Babyschale transportiert werden. Diese wird immer rückwärtsgerichtet und idealerweise auf dem Rücksitz montiert. Wird die Babyschale auf dem Beifahrersitz befestigt, so muss der Frontairbag deaktiviert werden.
Kinder bis ca. 4 Jahre können in einem meist vorwärtsgerichteten Kindersitz mit eigenem Gurtsystem (Hosenträgergurt) transportiert werden. Wichtig ist, dass der Kindersitz fest mit dem Auto verbunden ist. Wenn dies mit der genormten Steckverbindung Isofix gemacht wird, muss das Fahrzeug in der Typenliste des Kindersitzes aufgelistet sein.
Für die grösseren Kinder verwendet man für eine optimale Sicherheit und mehr Kom-fort am besten einen Kindersitz mit Rückenlehne. Die Rückhaltung übernimmt der 3-Punkt-Sicherheitsgurt, der für Erwachsene ausgelegt ist. Wichtig dabei ist, dass der Gurt korrekt und straff angelegt wird.
Haben Sie Fragen oder Anregungen bei einem der genannten Themen? Der bfu-Sicherheitsdelegierte freut sich, Ihnen unter der Telefonnummer 044 832 62 92 oder der E-Mail-Adresse ronald.merki@wallisellen.ch Auskunft zu geben oder eine bestimmte Situation mit Ihnen im Detail zu analysieren.