Rechte + Pflichten
FAQs
Frage |
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Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der schweizerischen Verfassung verankert. 1988 wurde ein Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens: Anstellung, Lohn, Beförderung, Weiterbildung oder Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten.
Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Auch das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf «einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung» aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten. Eidgenössiches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau: weitere Informationen zum Thema |
Ebenso wie in anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz zahlreiche gängige Verhaltensregeln und Umgangsformen. Sie zu kennen, erleichtert das Zusammenleben mit Schweizerinnen und Schweizern erheblich.
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Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land, vornehmlich vertreten durch die römisch-katholische und die protestantische Kirche. In den einzelnen Kantonen dominiert jeweils eine der beiden Konfessionen. Im Jahr 2023 waren rund 34 Prozent der Bevölkerung katholisch und etwa 22 Prozent evangelisch-reformiert. Doch es gibt noch weitere Glaubensrichtungen in der Schweiz: 6 Prozent der Wohnbevölkerung sind Muslime, 3 Prozent orthodoxe und andere Christen sowie etwa 1 Prozent Hindus, Buddhisten und Juden. Rund 31 Prozent der Wohnbevölkerung gehört keiner Religion an. (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2023).
Informationen der EDA Präsenz Schweiz: weitere Informationen zur religiösen Landschaft der Schweiz |
In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung fest verankert. Jeder Mensch hat also das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein möchte und welche Religion er praktizieren will oder nicht.
Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen. EDA Präsenz Schweiz: weitere Informationen zum Thema |
Bestattungen: Wenn eine Person aus Wallisellen verstirbt, müssen die Angehörigen den Todesfall beim Bereich Friedhof und Bestattungen anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zivilstandsamt: Hier werden die Urkunden über Zivilstandsereignisse (Geburt, Trauung, Namensänderungen) ausgestellt. Für unsere Stadt ist das Zivilstandsamt in Dübendorf zuständig.
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