Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haushaltskehricht sowie Sperrgut werden jeden Mittwoch (Gebiet Blau) oder Donnerstag (Gebiet Gelb) eingesammelt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Walliseller-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbare Personen müssen neben der Entsorgungsgebühr auch eine Umtriebsentschädigung zahlen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:

  • 17 l-Sack 10 Stück Fr. 10.00
  • 35 l-Sack 10 Stück Fr. 18.50
  • 60 l-Sack 10 Stück Fr. 32.00


Sperrgut ist mit Sperrgutmarken zu versehen. Eine Marke kostet Fr. 2.10 und kann am Empfang des Stadthauses oder im Online-Shop bezogen werden.

Das Grüngut wird jeden Montag (Gebiet Blau) und Dienstag (Gebiet Gelb) abgeführt (Dezember - Februar nur alle 14 Tage).

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Kalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Preis

Sackgebühr

Zugehörige Objekte

Name
Abfall
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
612.0 Gebührenverordnung 1. Januar 2025
712.3 Abfallverordnung 11. August 2010
722.5 Gebührenreglement zur Abfallverordnung 30. September 2010
722.6 Vollzugsreglement zur Abfallverordnung 30. September 2010