Kommunales Inventar schützenswerter Bauten und Anlagen
Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Objekt nicht unter Schutz gestellt. Das Inventar ist lediglich eine Auflistung und Dokumentation potentiell schützenswerter Objekte oder von Teilen davon. Es verpflichtet nur die Behörden, nicht jedoch die betroffenen Grundeigentümer. Daher kann gegen die Aufnahme eines Objektes ins Inventar auch kein Rechtsmittel ergriffen werden.
Das Inventar dient der Abteilung Hochbau und Planung sowie dem Gemeinderat als Arbeitspapier im Baubewilligungsverfahren. Es stellt aber auch für bauwillige Grundeigentümer ein wertvolles Arbeitsinstrument dar. Das Inventar steht für jedermann bei der Abteilung Hochbau und Planung während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsicht offen. Zusätzlich stehen die Inventarblätter im Online Ortsplan zur Einsicht und Download bereit.
Ein Merkblatt mit weiteren Informationen ist unten angehängt. Ebenfalls eine Kurzanleitung für den Aufruf der Daten via Ortsplan.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau + Planung | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |
Name |
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Baubewilligungen |