Die Halbstadt
1951 – ebenfalls viele Jahre vor den meisten anderen Gemeinden – erlässt Wallisellen die erste Bauordnung. Sie umfasst lediglich 36 Artikel und erlaubt unter anderem neu den Bau von dreigeschossigen Häusern. Die Bau- und Zonenordnung von 1967 steht ganz im Zeichen der Wachstumseuphorie während der Hochkonjunktur. Sie schafft neue, grosse Wohn- und Gewerbegebiete und rechnet mit dem anhaltend massiven Bevölkerungswachstum der fünfziger und sechziger Jahre.
Ausserordentlich umstritten ist die Bau- und Zonenordnung von 1983. Sie reduziert die bis anhin möglichen Baudichten, gewichtet die Anliegen des Natur- und Umweltschutzes stärker und reduziert die Überbauungsmöglichkeiten deutlich. Die Debatte darüber ist intensiv, mündet aber in einen breit abgestützten Kompromiss. Das Ziel der Bauordnung 1983 ist eine halbstädtische Überbauung Wallisellens, typisch städtische Siedlungen sind zu vermeiden.
Zehn Jahre später ist eine weitere Revision fällig. Die Bau- und Zonenordnung von 1993 gewichtet den Umweltschutz noch stärker. Grosses Gewicht wird zudem auf die Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in Wallisellen und auf die bessere Nutzung des vorhandenen Baulandes gelegt.
Bild: Zonenplan von 1966. Damals ging die Gemeinde von einer Bevölkerungszahl von 25'000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus.