Streit um Heimkosten: Gewonnen – Verloren – Gewonnen
Wer muss im Kanton Zürich die Kosten für Kinder und Jugendliche zahlen, die in Heimen platziert werden? Der Kanton oder die Gemeinden und der Kanton gemeinsam? Über diese Frage entbrennt ein jahrelanger Streit. Viele Jahre haben sich die Gemeinden und der Kanton in die Heimkosten geteilt – gegen den Willen der Gemeinden. Das Bundesgericht entscheidet 2016, dass der Kanton diese Kosten alleine zu tragen habe. Da zu diesem Zeitpunkt bereits ein neues Jugendgesetz in Arbeit, aber noch nicht in Kraft ist, möchte der Kantonsrat mittels eines Übergangsgesetzes am aus seiner Sicht bewährten Prinzip festhalten. Auf Initiative von Wallisellen ergreifen über 60 Gemeinden dagegen das Referendum. An der Volksabstimmung vom 24. September 2017 unterliegen sie jedoch deutlich. Aber nicht für lange. Denn bereits 2016, also vor dem Erlass des Übergangsgesetzes, haben Dutzende Gemeinden vom Kanton die Rückerstattung der während zehn Jahren bezahlten Gelder verlangt. Eine Verhandlungslösung kam nicht zustande. Dann platzt den Gemeinden der Kragen. Erlenbach und Regensdorf streben im Namen der Gemeinden einen Musterprozess an – und erhalten Recht. Der Kanton muss den Gemeinden bis zu 500 Millionen Franken zurückerstatten. Ein teurer Spass.