Temporäre Sperrung von Parkflächen für kurzzeitige private Nutzung bis maximal 5 Tage
Durch die Abteilung Sicherheit, Bereich Kommunalpolizei Wallisellen, können auf Gesuch hin für Wohnungsumzüge Parkfelder für Zügelwagen, Mulden usw. temporär gesperrt werden. Das Abstellen von anderen Personenwagen (z.B. Zügelhilfe) ist in dieser Absperrung nicht erlaubt.
Bewilligungsgesuche können via Online-Formular eingereicht werden.
Signalisationen im Zusammenhang mit Bauarbeiten (z.B. Strassenbauarbeiten, Neu- und Umbauten, Gartenarbeiten, Kranarbeiten usw.) müssen separat spätestens 14 Tage im Voraus bei der Abteilung Sicherheit schriftlich mit den zugehörigen Beilagen beantragt werden (Tel. 044 832 62 54).
Ablauf temporäre Sperrung im Zusammenhang von Wohnungsumzug
Nach eingegangener Bestellung und erfolgter Bewilligung werden die Parkverbotstafeln im Auftrag der Kommunalpolizei Wallisellen durch den Bereich Unterhalt der Stadt Wallisellen gestellt und allfällig dort parkierte Fahrzeuge registriert. Zum Zeitpunkt der Reservation sorgt die Kommunalpolizei zudem dafür, dass Fahrzeuge, welche unrechtmässig auf den reservierten Parkfeldern parkiert sind, abgeschleppt werden. Damit die Signalisation zeitgerecht aufgestellt werden kann, muss die Online-Bestellung spätestens 14 Tage vor dem Wohnungsumzug vollständig ausgefüllt eingereicht sein.
Kosten und Gebühren
Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet. Auskünfte dazu erhalten Sie unter: 044 832 62 80, Bereich Unterhalt der Stadt Wallisellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 832 61 50 | wallisellen@kompol.zh.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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