für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Festumzügen, Kundgebungen, Quartierfesten, Open-Air-Kino usw.

Zur Benützung von öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit und Zweck sowie voraussichtlicher Anzahl der Teilnehmenden ist mit Ausnahme von unvorhergesehenen Fällen bei der Abteilung Sicherheit frühzeitig schriftlich einzureichen:
  • mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn.
Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt. Die Bewilligung kann mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Informationen

Datum
14. August 2017

Dokumente

Name
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