Das Aufhängen von Werbetransparenten auf öffentlichem Grund setzt eine Bewilligung voraus. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit und Inhalt des Transparents ist frühzeitig einzureichen. Sollte der Platz an der Brücke nicht ausreichend sein, entscheidet die Abteilung Sicherheit, welches Transparent angebracht wird. Das Transparent darf die maximale Grösse von 5.0 x 0.8 Meter nicht überschreiten.
Für folgende Standorte kann eine Bewilligung eingeholt werden:
  • Am Geländer der Brücke über die Neugutstrasse, aus Richtung Hofkreuzung, auf die Neugutstrasse gerichtet.
  • Am Geländer der Brücke über die Weststrasse, aus Richtung Industriestrasse, auf die Weststrasse gerichtet.
Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt. Die Bewilligung kann mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Informationen

Datum
14. August 2017

Dokumente

Name
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