Bevölkerungsdienste
Kontakt
BevölkerungsdiensteZentralstrasse 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 61 20
bevoelkerungsdienste@wallisellen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name |
---|
Name | Download |
---|
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
812.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 15. Juli 2001 |
Name | Beschreibung |
---|
Frage |
---|
Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Bevölkerungsdienste Wallisellen Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt. Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
|