Adressauskünfte werden auf schriftliche Anfrage und gegen Gebühren erteilt.
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (§ 18 MERG, § 16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 MERG, § 16 lit. a + § 17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz (Interessennachweis beilegen):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort