Das leere Formular "Verpflichtungserklärung" kann lediglich in der zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft) bezogen werden. Die Bevölkerungsdienste verfügen über KEINE entsprechenden Formulare.
Der Gast wird gebeten, die verlangten Angaben auf dem Formular auszufüllen. Anschliessend muss die Verpflichtungserklärung an den Gastgeber/Garant in die Schweiz gesendet werden. Nachdem der Gastgeber/Garant das Gesuch mit seinen Angaben vervollständigt hat, nehmen wir die Verpflichtungserklärung gerne bei uns am Schalter der Bevölkerungsdienste entgegen. Damit wir Ihr Gesuch prüfen können (Gebühr Fr. 60.00), benötigen wir von Ihnen nachfolgend aufgeführte Unterlagen:
- Pass/ID oder Ausländerausweis
- aktueller Betreibungsregisterauszug
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (Monatseinkommen mind. CHF 4'000) oder aktuelle Bankkontoauszüge über CHF30’000
- evtl. Nachweis einer abgeschlossenen Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Fr. 50'000.00, welche im ganzen Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein muss (wird nur benötigt, wenn dies von der Schweizer Botschaft verlangt wird)