AHV Zweigstelle
Als Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich erteilen wir Ihnen Auskünfte zur AHV und IV, nehmen Rentenanmeldungen vor und geben Formulare und Weisungen rund um die AHV und IV ab.
Für weitere Informationen oder Formular-Downloads siehe auch unter www.svazurich.ch
Per 1. Januar 2023 steigen die AHV- und IV-Renten. Zugleich erhöht sich der Mindestbeitrag an AHV, IV und EO. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 Ja gesagt zur AHV-Vorlage und zur zugehörigen Mehrwertsteueränderung. Damit ist der Weg frei für die erste AHV-Reform seit 25 Jahren. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Informationen zu den Änderungen ab 2024 finden Sie hier.
Über diese Links finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen AHV und IV:
- Renten: Ich will von der AHV eine Vollrente. Was ist dafür notwendig? Antwort
- Beitragspflicht der Studierenden: Studierende und AHV? Mindestbeitrag oder mehr? Antwort
- Beitragspflicht: Ab wann muss ich für meinen Babysitter AHV-Beiträge zahlen?Antwort
- Beitragspflicht von Erwerbstätigen im Rentenalter: Mit 68 an der Arbeit – muss ich trotzdem AHV-Beiträge zahlen? Antwort
- Invalidenversicherung: Was bietet mir die IV-Stelle, wenn ich keine Rente will? Antwort
- Obligatorische Unfallversicherung: Warum dürfen wir die Unfallversicherung für die gemeinsame Putzfrau nicht teilen? Antwort
Kontaktadresse der SVA Zürich
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
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Telefon: 044 448 50 00
Telefax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
Zugehörige Objekte
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