Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug via Onlineschalter eUmzug CH oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen:
  • Schriftenempfangsschein oder Reisepass / Identitätskarte

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
  • Ausländerausweis / Reisepass

Füllen Sie dazu die eUmzugs-Meldung aus.

Aktionen

Zugehörige Objekte