Den Reisepass bestellen Sie direkt beim Passbüro Zürich. Die Identitätskarte kann am Schalter der Bevölkerungsdienste beantragt werden.

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Ausweisverlust

Beim verloren gegangenen Dokument muss es sich um einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) handeln. Der Verlust ist auf einer Polizeidienststelle persönlich z…

Beim verloren gegangenen Dokument muss es sich um einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) handeln.

Der Verlust ist auf einer Polizeidienststelle persönlich zu melden. Auf dem Polizeiposten wird eine Verlustanzeige ausgefüllt. Dafür ist ein persönlicher Ausweis mitzubringen.

Die von der Stadtpolizei ausgestellte Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz und ist nur drei Monate gültig.

Diese Dienstleistung kann weder online noch auf dem Postweg abgewickelt werden.

Der Verlust eines Führer- bzw. Fahrzeugausweises muss direkt beim Strassenverkehrsamt gemeldet werden.

Identitätskarte

Was wird für eine Identitätskarte benötigt? Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr…

Was wird für eine Identitätskarte benötigt?

  • Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  • Alte Identitätskarte (falls vorhanden)
  • Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt, die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz
  • Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)

Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

Ausstellungsfristen der Ausweise
Die Ausstellungsfrist für die Identitätskarte beträgt max. 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsfomular aufgeführte Zustelladresse (Einwohner bzw. Bevölkerungsdienste) gesandt.

Verlängerung
Identitätskarten können nicht verlängert werden.

Gebühren und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte

          

Preis inkl. Porto

Gültigkeit

Erwachsene

CHF 70.00

10 Jahre

Kinder

CHF 35.00

5 Jahre


Die Gebühr wird am Tag der Beantragung von den Bevölkerungsdiensten erhoben. Sie haben die Möglichkeit diese bar oder mit Karte zu bezahlen.

Weitere Hinweise finden Sie unter:
http://www.schweizerpass.ch
oder
www.zh.ch/pass

Preis
Fr. 70.- (Erwachsene) / Fr. 35.- (Kinder)

Pass

Seit 1. März 2010 müssen der Reisepass und das Kombiangebot (Reisepass und Identitätskarte) direkt beim kantonalen Passbüro in Zürich beantragt werden. Antragsmöglichkeiten Bestell…

Seit 1. März 2010 müssen der Reisepass und das Kombiangebot (Reisepass und Identitätskarte) direkt beim kantonalen Passbüro in Zürich beantragt werden.

Antragsmöglichkeiten

Bestellung über Internet: Sie können Ihren Antrag über www.schweizerpass.ch einreichen.

Telefonische Bestellung über die Servicenummer: 043 259 73 73
Ihre gemachten Angaben werden überprüft und es wird ein Termin im Passbüro vereinbart.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder noch gültige Reisedokumente mit. Im Falle eines Verlustes/Diebstahls ist zwingend eine Verlustanzeige (von schweizerischer Polizeitstelle ausgestellt) mitzubringen. Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit.

Ausweisbeantragung für Minderjährige

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden.

Pass & Identitätskarte

Wer das Schweizer Bürgerrecht hat und im Kanton Zürich wohnt, kann beim Passbüro Zürich einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen.
Informationen dazu finden Sie auf www.zh.ch/pass

Wer kurzfristig reisen muss, kann sich einen Notpass ausstellen lassen.
Provisorischer Pass (Notpass)

 

Preis
Fr 140.- (Erwachsene) / Fr. 60.- (Kinder)

Zugehörige Objekte