Bevölkerung + Sicherheit
Kontakt
Bevölkerung + SicherheitZentralstr. 9
Postfach
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 62 54
sicherheit@wallisellen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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101.0 | Gemeindeordnung | 1. Juli 2024 |
511.0 | Verordnung Videoüberwachung | 1. März 2010 |
512.1 | Polizeiverordnung | 1. Januar 2024 |
521.0 | Reglement für die Schiessanlage Tambel | 1. März 1990 |
522.0 | Zusammenarbeitsvertrag betreffend Kommunalpolizeiliche Zusammenarbeit | 1. Januar 2004 |
522.1 | Ordnungsbussenlistereglement | 1. Januar 2024 |
523.0 | Anschlussvertrag Zivilschutzorganisation Hardwald | 1. Januar 2015 |
523.1 | Reglement über die Benützung der Zivilschutzlagen | 1. September 2002 |
524.0 | Reglement Dienstanweisung für Feuerwehrangehörige | 1. Januar 2009 |
713.0 | Parkkartenverordnung | 1. April 2018 |
812.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 15. Juli 2001 |
822.6 | Leistungsvereinbarung Rettungsdienstliche Versorgung | 13. September 2019 |
822.8 | Reglement über die Grabmäler | 1. Januar 2012 |
882.0 | Anschlussvertrag Beisetzung von Verstorbenen muslimischen Glaubens auf dem Friedhof Witikon | 1. Juli 2020 |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Bevölkerungsdienste Wallisellen Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt. Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
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Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge an Werktagen zwischen 08.00 und 11.30 Uhr, sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone mit der üblichen Parkscheibe parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 bis 09.00 Uhr. Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss keine Parkscheibe angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingeführt wird. Diese Zeiten findet man auch auf den üblichen Parkscheiben. |
Mit dem selben Parkgebührenkonto von Parkingpay können Sie sowohl Parkbewilligungen beziehen, wie auch bei Parkuhren bargeldlos mit dem Smartphone bezahlen. Das Parkgebührenkonto kann schweizweit eingesetzt werden. |
Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkbewilligung zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone. An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 wurde ein neues Parkkartenreglement genehmigt und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Das Stadtgebiet wird dazu neu in mehrere Zonen unterteilt und die Gebühren angepasst. Parkbewilligungen können ab 1. April 2018 nur noch unter Auflagen von Einwohnern, einheimischen Handwerks- und Servicebetrieben, Wochenaufenthaltern, wie auch von Besuchern und externen Handwerks- und Servicebetrieben, bezogen werden. Pendler (bis anhin Arbeitnehmerparkkarten 8304) erhalten nur noch eine Parkbewilligung, wenn Sie nachweislich auf ein privates Fahrzeug angewiesen sind (aufgrund von unregelmässigen Arbeitszeiten, Nachtschicht, ungenügender Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr am Wohnort etc.). Dafür ist zuerst das Gesuchsformular auszufüllen und mit den nötigen Nachweisen (Arbeitsbestätigung etc.) an die Abteilung Sicherheit einzureichen. Mit dem Lösen der Parkbewilligung und dem Anbringen der Vignette von Parkingpay an der Frontscheibe können Sie jeweils in einer bestimmten Zone für einen gewissen Zeitraum parkieren. Die Zonenzuteilung regelt das Parkkartenreglement, welches in den Downloads zur Verfügung steht. Parkbewilligungen können ab März 2018 direkt über Parkingpay (App oder online) oder am Schalter im Stadthaus bezogen werden. |
Die Parkbewilligungen können über www.parkingpay.ch (App oder online) bezogen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Bewilligung am Schalter der Abteilung Bevölkerung + Sicherheit zu beziehen. Bringen Sie am Schalter bitte einen Ausweis sowie den Fahrzeugausweis mit.
Bitte beachten Sie: Übergangsbestimmungen |
Die Parkbewilligungen für Einwohner und Wochenaufenthalter gelten für die Dauer von einem bis zwölf Monaten in einer Zone. Einheimische Handwerks- und Servicebetriebe können Parkbewilligungen für die Dauer von einem bis zwölf Monaten für die Zonen 1 bis 4 beziehen. Auswärtige Handwerks- und Servicebetriebe können ausschliesslich für eine Zone Tages- oder eine Monatsbewilligungen beziehen. Für Pendler, die in Wallisellen arbeiten und auf in privates Fahrzeug angewiesen sind, gilt die Parkbewilligung für die Dauer von einem Tag oder einem bis zwölf Monaten in derjenigen Zone, in welcher sich die Arbeitsstätte befindet. Besucher erhalten für die Zonen 1 bis 4 eine Tages- oder Monatsbewilligung. Die Parkbewilligung für Besucher kann auch von zuhause ausgedruckt werden. Befolgen Sie bitte die Anweisungen auf der gedruckten Bewilligung. Alle Parkbewilligungen sind über www.parkingpay.ch zu beziehen. |