Für die Gemeinde Wallisellen wird die amtliche Pilzkontrolle durch die Stadt Kloten organisiert und durchgeführt. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Wallisellen werden deshalb eingeladen die Pilzkontrollstelle in Kloten zu kontaktieren. Die unentgeltliche Pilzkontrolle wird von Mitte August bis 31. Oktober durchgeführt. Während des Sammelverbotes vom 1. bis 10. Tag des Monates finden keine Pilzkontrollen statt.

Informationen sind auch erhältlich bei der Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane auf www.vapko.ch

Pilzsammler Achtung!
Beachten Sie die kantonale Pilzschutzverordnung vom 23. März 1983:

§ 2 Abs. 1
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden.

§ 5 Abs. 1
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.

§ 5 Abs. 2
In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jedes Kalender-Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

§ 6
Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis 1’000 Franken bestraft. Hat der Fehlbare mit Bereicherungsabsicht gehandelt, beträgt die Busse mindestens 50 Franken.
Pilze

Zugehörige Objekte

Name
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Merkblatt Pilzkontrolle.pdf (PDF, 600.88 kB) Download 1 Merkblatt Pilzkontrolle.pdf