Wallisellen erhält eine Rechtsordnung
Die Offnung von Wallisellen trägt das Datum 1528, doch gehen die ersten Walliseller Offnungen vermutlich auf die Zeitspanne von 1370 bis 1424 zurück. Von Rieden ist keine eigene Offnung erhalten geblieben, doch ist belegt, dass auch Rieden über eine solche verfügte. Ein Teil der Riedener Offnung ist nämlich in derjenigen von Dietlikon enthalten.
Die Offnungen von Rieden und Wallisellen regeln das Verhältnis zwischen Herrschaft und Untertanen sowie Fragen bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung von Gemeindegebiet.